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Allgemeine Geschäftsbedingungen von Touratech Schweiz GmbH
1. Geltungsbereich der AGB
1.1. Touratech Schweiz GmbH (im Folgenden „Touratech Schweiz GmbH“ benannt) ist Generalimporteur und exklusiver Vertriebspartner von TOURATECH AG in Niedereschach (Deutschland) (im Folgenden „TOURATECH“ benannt) für die Schweiz und das Fürstentum Liechtenstein. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten deshalb für sämtliche Bestellungen und Verträge mit Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Aufenthalt in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein über Ware oder Dienstleistungen von TOURATECH, die von Touratech Schweiz GmbH in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vertrieben wird, inklusive auf Bestellungen die von TOURATECH entgegengenommen und von TOURATECH an Touratech Schweiz GmbH weitergeleitet werden.
1.2. Touratech Schweiz GmbH behält sich ausdrücklich das Recht vor, Bestellungen entgegen zu nehmen und Verträge über Ware oder Dienstleistungen von TOURATECH nur mit Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Aufenthalt in der Schweiz oder im Fürstentum Liechtenstein abzuschliessen. Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Aufenthalt in einem anderen Staat als die Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein verweist Touratech Schweiz GmbH auf die jeweiligen Importeure von TOURATECH (Die Importeurliste von TOURATECH ist ersichtlich unter www.touratech.de).
2. Vertragsschluss
Der Kaufvertrag mit Touratech Schweiz GmbH über Ware, die über Internet oder Email bestellt wurde, kommt zustande, sobald Touratech Schweiz GmbH Ihre Bestellung bestätigt hat oder, wenn Personen mit Wohnsitz, Sitz oder Aufenthalt in der Schweiz oder dem Fürstentum Liechtenstein bei TOURATECH haben, TOURATECH die Bestellung an Touratech Schweiz GmbH weitergeleitet hat.
3. Preise
3.1. Sämtliche Preise für Ware und Dienstleistungen von Touratech Schweiz GmbH verstehen sich in Schweizer Franken. Preise von Ware oder Dienstleistungen von TOURATECH, die von Touratech Schweiz GmbH in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein vertrieben wird und in EURO angegeben werden, werden in schweizerischer Landeswährung umgerechnet. Die in Schweizer Franken umgerechneten Preise unterliegen der schweizerischen Mehrwertsteuer.
3.2. Die Preise sind netto inklusive 8.0 % Mehrwertsteuer. Verpackungs- und Versandkosten werden separat gemäss Artikel 4 unten in Rechnung gestellt.
3.3. Sämtliche Preise im Internet, auf Preislisten, in Prospekten und in Kataloge u.ä. sind unverbindlich. Touratech Schweiz GmbH behält sich das Recht vor auf jederzeitige Preisänderungen.
4. Lieferung und Versand
4.1. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt ausschliesslich in der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein.
4.2. Die Lieferung bestellter Ware erfolgt durch Versand per Post in der Regel innerhalb
7 – 14 Tagen. Für den Postversand gilt Folgendes:
Porto und Verpackung CHF 15.–
Für Bestellungen ab einem Warenwert von CHF 200.– wird nur gegen Nachnahme geliefert.
4.3. Aus Lieferverspätungen, die von der Post oder einem anderen Kurierdienst zu vertreten sind, können gegenüber Touratech Schweiz GmbH keine Ansprüche abgeleitet werden.
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1. Soweit nicht ausdrücklich anders vereinbart, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt der Ware und der Rechnung fällig.
5.2. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive Versandkosten bleibt Touratech Schweiz GmbH Eigentümerin der gelieferten Ware. Touratech Schweiz GmbH behält sich das Recht vor, jederzeit den Eigentumsvorbehalt bei den zuständigen Behörden anzumelden und in das Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen.
5.3. Bei Verzug des Käufers ist ein Verzugszins von 8% geschuldet und Touratech Schweiz GmbH hält sich das Recht vor, vom Vertrag zurück zu treten und die übergebene Ware zurück zu fordern. Weitere Ansprüche bleiben vorbehalten.
6. Rücksendungen
Für nicht angenommene Warenlieferungen und / oder ungerechtfertigt an Touratech Schweiz GmbH zurückgesandte Ware erhebt Touratech Schweiz GmbH eine Umtriebsentschädigung. Dies gilt auch für Ware, die nicht originalverpackt oder beschädigt ist.
7. Gewährleistung
7.1. Die Gewährleistung von Touratech Schweiz GmbH erstreckt sich auf alle innerhalb der Gewährleistungsfrist von 12 Monaten ab Lieferdatum auftretenden Mängeln, sofern diese auf fehlerhaftes Material oder fehlerhafte Fabrikation zurückzuführen sind.
7.2. Ausgeschlossen sind Gewährleistungsansprüche für Ware, die von Abbildungen, technischen Angaben und Massangaben abweicht aber entsprechend den Herstellerangaben ohne weiteres bestimmungsgemäss verwendet bzw. gebraucht werden kann. Ausgeschlossen sind weiter jegliche Gewährleistungsansprüche für Ware, die von der massgebenden schweizerischen Gesetzgebung nicht für den Strassenverkehr zugelassen ist, für solche, die im Rennsport eingesetzt wird, sowie für Ware, die unsachgemäss oder fehlerhaft montiert und / oder verwendetet wird.
8. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
8.1. Der mit Touratech Schweiz GmbH geschlossene Vertrag untersteht schweizerischem Recht unter Ausschluss des Wiener Kaufrechts und anderen von der Schweiz abgeschlossenen völkerrechtlichen Verträgen sowie des Bundesgesetzes über das internationale Privatrecht. Sämtliche Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Vertrag, inklusive dessen Gültigkeit, unterstehen schweizerischem Recht im ebenso erwähnten Sinn.
8.2. Ausschliesslicher Gerichtsstand für Streitigkeiten im Zusammenhang mit einem Vertrag mit Touratech Schweiz GmbH inklusive dessen Gültigkeit, ist das ordentliche Gericht des Bezirks Steckborn (TG).
Kaltenbach 2010 |